1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Bodenseegold – Inhaber Uwe-Karsten Schröder, Zur Hohenmarkt 12, 78343 Gaienhofen, insbesondere für den Handel mit Edelmetallen, Beratungsleistungen sowie digitale und persönliche Vertragsabschlüsse.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch persönliche Beratung, telefonische Absprache oder elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail, WhatsApp, Telegram, PDF-Angebot) zustande. Der Kunde erhält eine Zusammenfassung zur Bestätigung.
3. Edelmetallhandel & Tafelgeschäfte
Der Verkauf erfolgt auf Basis der aktuellen Edelmetallkurse. Anonyme Bar-Tafelgeschäfte unterliegen den geltenden Geldwäschegrenzen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB nicht.
4. Preise, Zahlungsarten & Preisfixierung
Alle Preise verstehen sich in Euro. Zahlungsarten sind:
- Barzahlung vor Ort
- Vorkasse per Überweisung
- Echtzeitüberweisung vor Ort (Gast-WLAN verfügbar)
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Versand erfolgt nur nach vollständiger Zahlung.
Preisfixierung:
Ein angebotener Edelmetallpreis gilt für beide Seiten als verbindlich fixiert, sobald mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Der Preis wurde durch Herrn Uwe-Karsten Schröder ausdrücklich freigegeben (z. B. telefonisch, per E-Mail, Telegram, WhatsApp oder schriftlich),
- die vollständige Zahlung ist dem Geschäftskonto gutgeschrieben,
- der Gesamtbetrag liegt physisch in bar auf dem Tisch vor.
Mit Eintritt eines dieser Ereignisse ist der genannte Preis vom Kunden zu zahlen. Vorher gilt der Preis als unverbindlich und kann marktbedingt angepasst werden. Reservierungen, Angebotszusendungen oder mündliche Absichtserklärungen stellen keine Preisfixierung dar.
5. Versand & Lieferung
Versand erfolgt ausschließlich als versicherter Wertversand (z. B. UPS, INTEX, Galle). Versandkosten und Transportrisiko trägt der Käufer. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Anschrift nach Zahlungseingang.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bodenseegold.
7. Beratungsleistungen
Alle Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die Verantwortung für Anlageentscheidungen liegt beim Kunden.
8. Widerrufsrecht
Bei Fernabsatzverträgen besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern nicht gemäß § 312g BGB ausgeschlossen.
Kein Widerrufsrecht besteht bei Edelstein-, Edelmetall- und Tafelgeschäften oder individuell kalkulierten Fixpreisen.
9. Annahmeverzug & Rücktritt
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, behält sich Bodenseegold den Rücktritt vom Vertrag und die Weitergabe etwaiger Kosten vor. Im Fall höherer Gewalt entfällt die Leistungspflicht beidseitig.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO behandelt. Details unter Datenschutzerklärung.
11. Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Radolfzell am Bodensee.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
13. Geldwäsche & Herkunft
Bodenseegold macht ausschließlich Geschäfte mit natürlichen Personen aus EWR-Staaten, die verhandlungssicheres Deutsch, Österreichisch oder Schweizer-Deutsch sprechen.
Hintergrund: Der Schutz vor Beratungshaftung sowie die Einhaltung von Geldwäschevorgaben.
Es ist stets ein Geldwäscheprotokoll erforderlich. Keine Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die aus Ländern stammen, die:
- auf der FATF-Sanktions-, Grauen oder Schwarzen Liste stehen
- ihre Herkunft nicht offenlegen können
- über Mittelsmänner agieren oder keine direkte Kommunikation ermöglichen
Besonders kritisch: Nordafrika (z. B. Algerien), Türkei, Russland, Syrien, Iran, China, Vietnam, Thailand, Kanada, Südamerika
Hinweis: Deutschland, Österreich und die Schweiz erlauben in bestimmten Fällen eine doppelte Staatsangehörigkeit ohne Meldepflicht. Dadurch kann eine verdeckte Verbindung zu Hochrisikoländern bestehen, was erhöhte Prüfpflichten nach sich zieht, die wir als Unternehmen nicht leisten können.
Rechtlicher Hinweis: Deutschland, Österreich und die Schweiz ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine doppelte Staatsbürgerschaft ohne Offenlegungspflicht. Dies erschwert es Unternehmen erheblich, Risiken durch Verbindungen zu Hochrisikoländern zu erkennen und rechtskonform zu handeln. Die Schweizer Behörden (EDA), das österreichische Außenministerium (BMEIA) und die deutsche Bundesregierung weisen auf diese faktische Lücke hin. Daher behalten wir uns vor, Geschäftsbeziehungen in Zweifelsfällen abzulehnen.
* EWR-Staaten: Zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWR) gehören alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz ist kein EWR-Mitglied, wird jedoch gleichbehandelt.